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Words, words, words!

„Sie [die Magisterarbeit] soll einen Umfang von 120 (à 1800 Anschlägen) Seiten nicht überschreiten.“
(Magisterprüfungsordnung des Fachbereichs Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften der Universität Hamburg)

Aha. Das ist eine regulative Ansage, aber eine, die dem Tricksen mancher Studenten ein Ende setzt. Denn viele Schummeln sich doch zweifach durchs Studentenleben. Einerseits, weil es ihnen die grenzenlose Freiheit eines Textverarbeitungsprogramms ermöglicht, die Ränder nahezu beliebig zu setzen, um auf die geforderte Mindestseitenzahl zu kommen. Das kann in Seitenrändern nicht unter sechs Zentimetern auf beiden Seiten ihren Ausdruck finden, oder aber auch in Begrenzungen, bei denen die Treibersoftware des Druckers überlistet werden muss, weil Teile ausserhalb des Druckbereichs liegen. Andererseits lässt sich mit einem Mausklick (im Idealfall, wenn der Student die Verwendung von Formatvorlagen beherrscht) die Schriftgröße auf einen beliebigen Wert zwischen 8 und 15 pt setzen. Nicht lachen, alles schon gesehen.

Davon ausgehend, dass die Empfehlung des Prüfungsamtes noch auf Uralterfahrungen des Schreibmaschinenzeitalters vor der Verbreitung proportionaler Schriftarten beruht, ist eine Erweiterung auf 2000 Anschläge vermutlich sinnvoll. Somit lässt sich die Typografie meiner Hausarbeiten rechtfertigen, die mit den gängigen, aber grauenhaften „Times New Roman oder Arial, Schriftgröße 12pt“-Vorschrift vieler Dozenten immer gebrochen haben. Stichwort: Regeln vernünftig brechen. Einmal hat sich einer beschwert, mehrere Male wurde die Typografie lobend hervorgehoben. Aber lassen wir das.

Die Seitenangabenvorgabe ist in der Praxis meines Erachtens so oder so Schwachsinn. Öffnet dem Tricksen (s.o.) Tür und Tor und sagt dann auch wenig darüber aus, wie sehr der Student in der Lage ist, weit genug in die Tiefe zu gehen, und sich gleichzeitig kurz genug zu fassen.

Große Worte! Das bringt mich zum eigentlichen Thema. In angelsächsischen Ländern wird grundsätzlich mit Wortzahlen als Vorgaben gearbeitet. Ein handelsüblicher, mit unseren Hausarbeiten vergleichbarer Leistungsnachweis in einem Hauptseminar soll dort meistens 5000 Wörter umfassen. Das entspricht bei „richtiger“ Formatierung je nach Sprache (Hausarbeiten auf Deutsch sind erfahrungsgemäß ein paar Seiten länger) etwa 16-18 Seiten. Diese Wortvorgaben setzen sich auch mehr und mehr in Deutschland durch, vorwiegend – so das subjektive Gefühl – bei Dozenten, die mal im Ausland unterrichtet und/oder promoviert haben.

Natürlich löst das nicht das Schummelproblem. Aber somit liegt das Schummelpotential eher in blumigen Schreibstilen, als in Seitenrändern und Schriftgrößen. Und mit elektronischer Übermittlung, die viele Dozenten mittlerweile fordern (zur Überprüfung durch Plagiatsprogramme), lässt sich auch gleich feststellen, ob bei der Wortzahlangabe geschummelt wurde.

Für mich heisst das: 25.000 Wörter. Mindestens.

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