Weil ich gar nicht weiß, wie ich hiermit anfangen soll, zitiere ich einfach mal aus der Magisterprüfungsordnung des Fachbereichs Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaft der Universität Hamburg in ihrer derzeit gültigen Fassung (von 2003, nur damit keine angestaubten Missverständnisse aufkommen). Dort steht unter §29 folgendes:
(6) Die [Magisterarbeit] ist in deutscher Sprache abzufassen. In den fremdsprachlichen Fächern kann die Hausarbeit mit schriftlicher Zustimmung der beiden bestellten Prüfenden in der Zielsprache des betreffenden Faches abgefasst werden. […]
Ha! Auf Antrag! Einige meiner Kommilitonen hielten es ja auch für einen leidlich lustigen Kalauer unseres Professors, der uns damals zwang unsere Linguistikhausarbeiten auf Englisch zu schreiben: „Bei mir reichen Sie Ihre Hausarbeiten auf Englisch ein. Schließlich studieren Sie diese Sprache. Bei der Magisterabeit darf ich Ihnen Deutsch nicht verbieten.“ Ich habe der Universität schon damals allerlei skurrilen Schabernack zugetraut, auch – und vor allem – dass ich meine Magisterarbeit im Fach Englisch nur auf Antrag auch in englischer Sprache verfassen darf.
Nun bezweifle ich stark, dass die Prüfer mir die Zustimmung zum Antrag verwehren werden. Im Teilbereich Linguistik wurden zu meinen Anfängerzeiten lediglich eine von zwei Einführungsveranstaltungen auf Deutsch gehalten, eine Hausarbeit in deutscher Sprache habe ich in diesem Teilbereich nie geschrieben. In der Literaturwissenschaft werden nach wie vor die Hälfte aller Vorlesungen und Seminare auf Deutsch gehalten, obgleich sich das zunehmend zugunsten der Unterrichtssprache Englisch verschiebt. Das mag auch an der Verjüngung des Lehrkörpers liegen.
Aber seltsamerweise stellte sich mir nie die Frage, ob Englisch oder Deutsch. Das war irgendwie logisch. Und sollte auch selbstredend so sein. Selbst in anderen Fächern, die in unserem Fachbereich SLM gelehrt werden.
Meine Zielsprache ist ja nicht Irisch.